Vergütung-Abrechnung
Die Vergütung erfolgt bei Kassenpatientinnen nach dem Hebammenhilfevertrag nach Paragraph 134a SGB V und der derzeit gültigen Hebammenvergütungsvereinbarung. Diese dient auch bei Privatpatientinnen als Grundlage für die Abrechnung der Leistungen nach der rheinland-pfälzischen und saarländischen Privatgebührenverordnung.